Abmahnung und Unterlassungserklärung

Im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht sowie im Medien- und Presserecht werden Rechtsverletzungen vorprozessual häufig durch Abmahnungen verfolgt. Eine Abmahnung dient dazu, den Adressaten auf eine Rechtsverletzung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, das beanstandete Verhalten ohne gerichtliches Verfahren abzustellen.

Abmahnungen können auch formlos ausgesprochen werden, sodass beispielsweise eine per E-Mail versandte Abmahnung ausreichend ist. In der Regel enthält eine Abmahnung die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen und im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Wer eine Abmahnung erhält, sollte die Berechtigung der Abmahnung unbedingt juristisch prüfen lassen. Eine Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden. Zudem ist es wichtig, die im Abmahnschreiben gesetzten Fristen einzuhalten, um eine gerichtliche Inanspruchnahme und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

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