Domainübertragungsverträge
Kein Webauftritt ohne Domain; kein erfolgreicher Webauftritt ohne gute Domain! Der Erwerb bereits vergebener Domains kann der Schlüssel zum Erfolg sein, hat aber Tücken. Wer hier nachlässig handelt, riskiert, dass die Übertragung scheitert, der Kaufpreis verloren geht und der Erfolg ausbleibt. Ob Käufer oder Verkäufer – mit unserer Expertise sichern Sie sich gegen vermeidbare Risiken ab!
- Auth Codes – und alles klar? Technisch erfordert die Übertragung von Domains nur die Übermittlung von Auth Codes. Rechtlich ist damit aber noch nichts geklärt. Ohne ausreichende Klärung und gute Regelung eröffnen das „Wann“ und das „Wie“ aber die Grundlage für mögliche Streitigkeiten. Wir finden für Sie den passenden Weg!
- Wem gehört die Domain? Die Domain ist kein körperlicher Gegenstand, daher „gehört“ sie niemandem, sondern ihr Nutzungsrecht wird von der Vergabestelle verliehen. Beim Verkauf geht es daher um die Übertragung eines Vertrags, deren Erfolg nicht nur von Käufer und Verkäufer abhängt. Wir haben die Besonderheiten für Sie im Blick!
- Was, wenn es nicht funktioniert? In der Regel konzentrieren sich beide Parteien auf das Übertragungsgeschäft. Was passiert aber, wenn es scheitert? Wir schaffen die für Sie passenden Regelungen für diesen Fall.

