Klage und Einstweilige Verfügung

Im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Presserecht ist schnelles und konsequentes Handeln oft entscheidend, um Rechtsverletzungen wirksam zu stoppen. Ob Markenverletzung, wettbewerbswidriges Verhalten oder rufschädigende Presseveröffentlichung – die einstweilige Verfügung und die Unterlassungsklage gehören zu den wichtigsten rechtlichen Instrumenten zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Während die einstweilige Verfügung im Eilverfahren einen schnellen, vorläufigen Rechtsschutz ermöglicht, sorgt die Unterlassungsklage im Hauptsacheverfahren für eine dauerhafte gerichtliche Klärung.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei vertreten wir Sie in Verfahren der einstweiligen Verfügung sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Als Anwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Presserecht stehen wir Ihnen mit fundierter rechtlicher Expertise, langjähriger Prozesserfahrung und individueller Betreuung zur Seite – effizient, durchsetzungsstark und lösungsorientiert. Unabhängig davon, ob Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, oder gegen eine Verfügung oder Unterlassungsklage vorgehen möchten.

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