Negative Internetbewertungen

Potentielle Kunden, seien es Verbraucher oder Unternehmer, informieren sich vor einem Vertragsschluss im Internet und legen dabei großen Wert auf die Meinungen anderer Kunden. Negative oder sogar missbräuchlich verfasste Internetbewertungen schädigen nicht nur die gute Reputation von Personen oder Unternehmen, sondern können sogar existenzvernichtend sein.

Wir helfen Ihnen bei der Beseitigung zu Unrecht erfolgter Internetbewertungen. Hierbei gehen wir gegen den Verfasser einer Bewertung und gegen den Plattformbetreiber vor. Unsere Tätigkeit umfasst dabei außergerichtlich die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Verfasser, die Löschungsaufforderungen an den Plattformbetreiber und eine Abmahnung der Beteiligten. Weiterhin setzen wir Ihre berechtigten Interessen mittels einstweiliger Verfügung und im Klageverfahren durch.

Die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit einer Internetbewertung erfordert nicht nur Fachkenntnis, sondern auch Erfahrung. Als auf Medien- und IT-Recht spezialisierte Rechts- und Fachanwälte verfügen wir über die erforderliche Expertise, um die Zulässigkeit von Äußerungen im Internet zu bewerten und Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen.

  • Wir helfen Ihnen, Ihre Reputation oder die Reputation Ihres Unternehmens zu wahren.
  • Wir sorgen für die Löschung ruf- und geschäftsschädigender Äußerungen innerhalb von Internetbewertungen mit den Mitteln der Abmahnung, der Unterlassungserklärung, der einstweiligen Verfügung sowie mit einer Klage im Medienrecht.
  • Wir unterstützen Sie beim Ausbau der Bekanntheit und der Wertschätzung Ihres Unternehmens und Ihre Produkte oder Dienstleistungen.
  • Wir sind ein erfahrenes Team aus Rechts- und Fachanwälten mit Spezialisierung auf das Medien- und IT-Recht. Wir beraten bundesweit. Unsere Standorte finden Sie in Koblenz und Bonn. 

Kontaktinformationen

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