Softwareentwicklung und Projekte

Wir unterstützen Unternehmen bei der Ausgestaltung und Prüfung sämtlicher Vertragsmodelle, sei es beim Softwarekauf oder der Softwaremiete, bei Wartungs- und Supportverträgen, beim Softwareleasing oder im Bereich moderner SaaS-Lösungen. Auch Fragen rund um Lizenzmodelle, Nutzungsrechte sowie die rechtssichere Gestaltung von Projektverträgen – ob in agilen Entwicklungsprozessen oder im klassischen Werkvertragsmodell – gehören zu unserem Leistungsspektrum.

Unser Ziel ist es, durch klare und ausgewogene Regelungen für Leistungspflichten, Abnahme, Haftung und Gewährleistung die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung komplexer IT-Projekte zu schaffen und zugleich rechtliche Risiken für unsere Mandanten zu minimieren.

Rechtsanwalt für Softwarevertragsrecht und IT-Recht in Koblenz und Bonn

Unsere Rechtsanwälte für Informationstechnologierecht beraten und vertreten Sie bei Vertragsverhandlungen, Auseinandersetzungen und in gerichtlichen Verfahren zu Softwareverträgen mit langjähriger Erfahrung, fachlicher Kompetenz und Verständnis für Ihre Ziele und Geschäftsmodelle. Wir stellen Ihre wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen in den Mittelpunkt; juristische Feinarbeit ist für uns kein Selbstzweck, sondern Werkzeug auf dem Weg zu Ihrem Erfolg.

Wir beraten und vertreten bundesweit nicht nur Anbieter von IT-Leistungen, sondern auch Abnehmer aller Größen und aus allen Branchen. Wir legen dabei Wert auf umfassende Beratung bereits beim Aushandeln und Erstellen der Verträge, die nicht nur das Abfassen sicherer Rechtstexte beinhaltet, wobei wir wirtschaftliche, juristische und organisatorische Notwendigkeiten offen ansprechen und auch deren Planung zum Gegenstand unserer Leistung machen.

Softwarevertragsrecht, vor allem Verträge über die Erstellung und Überlassung von Individualsoftware, den Kauf und das Customizing wichtiger Unternehmenssoftware und die Softwaremiete, begreifen wir als wichtigen Faktor für Ihren unternehmerischen Erfolg – für Anbieter, sowie auch für Abnehmer solcher Softwarelösungen. Wir verstehen unsere Leistung als wichtigen und, wenn möglich, weitgehend unsichtbaren Teil Ihrer Erfolgsgeschichte, für die Sie Software als Ware oder als wichtiges Arbeitsmittel benötigen.

In Ergänzung zur Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung unterstützen wir Sie bei der Synchronisation der vertraglichen Verpflichtungen mit Ihren tatsächlichen Prozessen zur Vermeidung von Störungen in der praktischen Abwicklung. Bei Auseinandersetzungen vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und erforderlichenfalls im gerichtlichen Verfahren.

Kontaktinformationen

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Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!

Johannes Zimmermann

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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