Webseiten und Onlineshops

Facebook-Profil, Instagram-Auftritt, die eigene Website und der Onlineshop – im Eigenbetrieb oder auf einer Plattform – sind unverzichtbare Akquise- und Absatzwerkzeuge und müssen funktionieren – in technischer und rechtlicher Hinsicht. Damit Ihre Webauftritte nicht wegen rechtlicher oder technischer Fehler lahmgelegt werden und ihre Wirkung verlieren, ist die korrekte Erfüllung gesetzlicher Pflichtangaben ebenso unverzichtbar wie die Vereinbarung maßgeschneiderter Bedingungen mit dem Webdesigner, gute AGB runden den Webshop ab.

Das Funktionieren Ihres Webauftritts steht für uns an zentraler Stelle. Für uns ist es nur ein halber Erfolg, wenn unsere Rechtstexte vor Gericht Bestand haben. Unser Anspruch ist vielmehr, dass sie auch zu Ihrem Projekt und Ihrem Unternehmen passen! Dafür betrachten wir auf Ihren Wunsch den Webauftritt im Ganzen und bieten in der Planungs-, Entstehungs- und Betriebsphase zielgenaue Beratung und Vertretung.

Kontaktinformationen

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Johannes Zimmermann

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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