7 Wettbewerbsverstöße auf eBay = € 13.000,00 Streitwert

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Das LG München I hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 18.01.2011, Az.: 11 HK O 341/11, den Streitwert für 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße auf EUR 13.000,00 festgesetzt. Der Antragsteller hatte diverse Punkte in der Widerrufsbelehrung des Antragsgegners sowie Verstöße gegen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten beanstandet. Zusätzlich wurde eine unzulässige Garantiewerbung geltend gemacht.

Bewertung:

Das LG München I liegt auf der Linie mit einer Reihe weiterer Gerichte, die Streitwerte bei verhältnismäßig geringfügigen Wettbewerbsverstößen, insbesondere wegen des Verstoßes gegen fernabsatzrechtliche Informationsverpflichtungen, maßvoll festzusetzen. Die teilweise immer noch von einigen Anwälten angesetzten Streitwerten in Höhe von EUR 20.000,00 und mehr für Verstöße gegen eine Widerrufsbelehrung sind nicht gerechtfertigt und werden in der Regel von den befassten Gerichten auch nicht zugesprochen.

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