AG Elmshorm: Streitwert für Upload Musikalbum = EUR 2.000,00

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Das Amtsgericht Elmshorn hat in einer aktuellen Entscheidung, Urt. v. 19.01.2011, Az.: 49 C 57/10, in einem Filesharing-Verfahren den Streitwert für den Upload eines Musikalbums auf EUR 2.000,00 festgesetzt. Die abmahnenden Rechtsanwälte könnten für Ihr Abmahnschreiben zudem lediglich eine 0,8-Geschäftsgebühr verlangen, da die Schreiben überwiegend aus Textbausteinen zusammengesetzt seien.

Bewertung:

Es ist erfreulich, dass immer wieder Amtsgericht den Mut haben, sich gegen die harte Linie einiger Landgerichte zu stellen und angemessene Streitwerte für Filesharing-Abmahnungen festsetzen. Das Amtsgericht Elmshorn liegt damit auf einer Line mit dem Amtsgericht Halle-Saalkreis, Urt. v. 24.11.2009, Az.: 95 C 3258/09 (EUR 1.200,00 Streitwert für Film) und dem Amtsgerichts Aachen, Urt. v. 16.07.2010, Az.: 115 C 77/10 (EUR 3.000,00 Streitwert für Album). Die Herabsetzung der Streitwerte führt dazu, dass die abmahnenden Kanzleien nur noch deutlich geringere Abmahnkosten verlangen können. Bei einem Streitwert von EUR 2.000,00 beträgt eine 0,8-Geschäftsgebühr z.B. EUR 106,40 – eine ganz andere Größenordnung als die oft von den Abmahnkanzleien verlangten Gebühren in Höhe mehrerer hundert Euro.

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