Aufsatz von Johannes Zimmermann zur tatsächlichen Vermutung und sekundären Darlegungslast in Filesharingprozessen

Kategorie: ,

RA Johannes Zimmermann, Fachanwalt für IT-Recht
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Multimedia und Recht (MMR) ist ein Aufsatz unseres Kollegen Johannes Zimmermann, Fachanwalt für IT-Recht, mit dem Titel

„Tatsächliche Vermutung und sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Prozessen – Maßstäbe für die Entlastung des Anschlussinhabers“

erschienen (Heft 6/2014, S. 368 ff).
Rechtsanwalt Johannes Zimmermann erläutert die bisher in der Rechtsprechung umstrittene Frage, was der abgemahnte Anschlussinhaber zur Entlastung seiner Verantwortlichkeit von Rechts wegen vortragen muss und zeigt dabei auf, dass die Rechtsprechung teilweise deutlich zu strenge Anforderungen an den Sachvortrag des Abgemahnten stellt.
RA Zimmermann vertritt in Sie in allen Filesharing-Angelegenheiten, insbesondere auch in Gerichtsprozessen im Zusammenhang mit Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen. Setzen Siie sich gerne unverbindlich mit uns in Verbindung!

Kontaktinformationen

Etiam porta sem malesuada magna mollis euismod. Vestibulum id ligula porta felis euismod semper. Duis mollis, est non commodo luctus, nisi erat porttitor ligula.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kanzlei MWW

0261 98868000

0228 29971280

info@kanzlei-mww.de