AVP – Insolvenz: Aussonderungsrechte der betroffenen Apotheken?

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Über das Vermögen des Abrechnungsdienstleisters AvP Deutschland GmbH ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnetworden.Ob und in welchem Umfang die von AvP abgerechneten und vereinnahmten Gelder an die betroffenen Apotheken ausgeschüttet werden, ist unklar. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat bereits verlauten lassen, dass die Prüfung der Ansprüche auf Auszahlung der abgerechneten Rezepte Monate in Anspruch nehmen wird. Dies gelte insbesondere für die Frage, ob den betroffenen Apotheken an den Geldern ein „Aussonderungsrecht“ zustehe.
Prof. Dr. Arens von MWW Rechtsanwälte befasst sich im Rahmen eines aktuellen Beitrags in NWB Nr. 41 mit den rechtlichen Hintergründen der Geltendmachung von Aussonderrungsrechten.
Der Beitrag ist unter dem nachstehenden Link abrufbar:
http://go.nwb.de/nw6wl

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