BPatG zum Schutzumfang der Marke „WER KENNT WEN“:

Kategorie: ,

Mit Beschl. v. 14.07.2010 – 26 W (pat) 110/09 hat das Bundespatentgericht entschieden, dass die Bezeichnung „WER KENNT WEN“ zwar nicht als Marke für den Bereich der „Anbahnung von Kontakten“ markenrechtlich schutzfähig ist, für andere Waren- und Dienstleistungen aber schon.
Für Vermittlung von Kontakten über die Kontaktplattform „wer-kennt-wen.de“ besteht damit kein markenrechtlicher Schutz.

Kontaktinformationen

Etiam porta sem malesuada magna mollis euismod. Vestibulum id ligula porta felis euismod semper. Duis mollis, est non commodo luctus, nisi erat porttitor ligula.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kanzlei MWW

0261 98868000

0228 29971280

info@kanzlei-mww.de