Business Frühstück: Wissen schützen!

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Die Referenten Prof. Dr. Jens Böcker und RA Prof. Dr. Stephan Arens stellten dabei die verschiedenen technischen und rechtlichen Möglichkeiten des Schutzes von „Know- How“ vor. Der Schutz von Wissen gegen Diebstahl kann erfolgen über:

  • den Schutz von digital gespeicherten Informationen
  • den Schutz von vertraulichen Informationen in physischer Form und
  • die Sensibilisierung von Stakeholder-Gruppen (z.B. Mitarbeiter) für potentielle Gefahren

Von besonderer Bedeutung ist dabei das neu in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Insbesondere Geschäftsleiter sind hier gefordert und müssen zur Vermeidung einer persönlichen (!) Inanspruchnahme…

  • …ein „Geschäftsgeheimnis-Management“-System installieren, das sicherstellt, dass die für den Geschäftsbetrieb notwendigen Geschäftsgeheimnisse dem Geschäftsgeheimnisschutz nach dem GeschGehG unterfallen,
  • …im Unternehmen Strukturen schaffen, die die Anwendung des GeschGehG auf vertrauliche Informationen sicherstellen,
  • …den unternehmensinternen Geschäftsgeheimnisschutz dokumentieren, um in gerichtlichen Verfahren, in denen das Unternehmen darlegen und beweisen muss, dass ein Geschäftsgeheimnis einen wirtschaftlichen Wert hat und es Schutzmaßnahmen getroffen hat, für das Unternehmen, aber auch in eigenem Interesse gut und sicher agieren zu können. 

Wir beraten Sie zu allen Fragen des Know- How Schutzes und der Pflichten der Leitungsorgane (GmbH- Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände) Arbeitsrecht. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

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