IT + Medien

40-EURO Klausel in Widerrufsbelehrung genügt nicht

Es liegen mittlerweile eine Reihe von oberlandesgerichtlichen Entscheidungen vor, nach denen es für die Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher im Falle des Widerrufs nicht genügt, wenn die 40-EURO Klausel in der Widerrufsbelehrung enthalten ist (so z.B. OLG Hamburg, Beschl. v. 17.02.2010; Az.: 5 W 10/10; OLG Koblenz, Beschl. v 08.03.2010, Az.: 9 U 1283/09). ... Weiterlesen

Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung in Kraft

Seit dem 11.06.2010 müssen Onlinehändler eine neue Widerrufsbelehrung verwenden. Die bisherige Muster-Widerrufsbelehrung, welche keinen Gesetzesrang hatte und daher stark abmahngefährdet war, wird ersetzt durch eine im Gesetz verankerte neue Widerrufsbelehrung. Dies führt dazu, dass Online-Händler ihre Widerrufsbelehrungen an die neue Belehrung anpassen müssen, um keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu riskieren. Durch die neue Widerrufsbelehrung beträgt die ... Weiterlesen

Haftung für unzureichend gesichertes WLAN

BGH, Urteil vom 12. Mai 2010, Az.: I ZR 121/08 :Die allgemein mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe des BGH zur Haftung des Anschluss-Inhabers für mittels Filesharing-Systemen begangener Urheberrechtsverletzungen liegen nunmehr vor. Der BGH hatte darüber zu befinden, ob bzw. in welchem Umfang ein Anschluss-Inhaber für über seinen Anschluss begangene Urheberechtsverletzungen haftet, wenn zwar feststeht, dass der ... Weiterlesen

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel “Sommer unseres Lebens”. Mit Hilfe der ... Weiterlesen

Streitwert für Upload eines Films 1.200 EUR

Das Amtsgericht Halle-Saalkreis (Urteil vom 24.11.2009, 95 C 3258/09)  hat entschieden, dass einer Abmahnung wegen des Bereitstellens eines einzelnen Films in einem Filesharing-Netzwerk ein Streitwert von 1.200 EUR  zugrunde zu legen ist. Der  Rechteinhaber  könne daher nur insgesamt einen Betrag in Höhe von 305, 50 EUR (Abmahnkosten, sonstige Rechtsverfolgungskosten + 100 EUR Schadensersatz) vom Abgemahnten beanspruchen. Bei ... Weiterlesen
Zurück 1363738