EuG: Staatswappen hat Vorrang vor Familienwappen

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Mit Urt. v. 25.05.2011, Az.: T-397/09, hat das EuG eine Markenanmeldung des Prinzen Ernst-August zu Hannover zurückgewiesen, der sein Familienwappen als Gemeinschaftsmarke schützen wollte. Das Europäische Markenamt hatte den begehrten Markenschutz mit der Begründung abgelehnt, dass Familienwappen ähnele zur sehr dem Staatswappen des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland sowie der britischen Königsfamilie.
Dem Schloss sich das EuG unter Hinweis auf das Verbot der Eintragung und des Gebrauchs von Hoheitszeichen an. Es komme auch nicht darauf an, ob dass Familienwappen älter sei, als das Staatswappen, da die Eintragungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke gegeben sein müsse. Unbeachtlich sei auch, dass der Kläger durch die Versagung der Eintragung gegenüber anderen Markeninhabern, deren Wappen nicht in ein Hoheitszeichen aufgegangen seien und die daher Markenschutz erlangen können, benachteiligt werde.

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