Fotos von bekannten Moderator beim Hofgang in JVA rechtswidrig

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Ein bekannter Wettermoderator und Unternehmer, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner (Ex-)Lebensgefährtin in Untersuchungshaft sitzt, muss es nach einem Urteil des LG Köln v. 16.06.2010, Az.: 28 O 318/10, nicht hinnehmen, dass Bilder von ihm in der Presse veröffentlicht werden, die ihn beim Hofgang in der JVA zeigen.
Eine Abwägung des durch die Veröffentlichung der Bilder betroffenen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Moderators mit der Pressefreiheit bzw. Informationsinteresses der Allgemeinheit ergebe, dass Letztere hinter die berechtigten Interessen des Moderators zurücktreten müssten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Moderator sich zum Zeitpunkt der Anfertigung der Bilder in einem abgeschiedenen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Raum befand und nicht damit rechnen musste, dass Bilder von ihm angefertigt werden. Bedeutsam sei auch, dass der Moderator aufgrund der Umstände gezwungen sei, den Gefängnishof für den Freigang zu nutzen.

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