Hilfe bei AVP-Insolvenz

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Bekanntlich ist über das Vermögen des Rezeptabrechners AVP das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Was in den letzten Wochen genau bei dem Rezeptabrechner schiefgegangen ist, ist derzeit unklar.
Fest steht: Die BaFin hat offenbar Unregelmäßigkeiten festgestellt. In der Folge ist von ihr ein Sonderbeauftragter eingesetzt worden, der einen Insolvenzantrag gestellt hat. Weiter ist dann Dr. Jan- Philipp Hoos von der Kanzlei White & Case zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser hat bereits verlauten lassen, dass die Prüfung der Apotheken- Ansprüche auf Auszahlung der abgerechneten Rezepte Monate in Anspruch nehmen wird.
Bei der Insolvenz der AVP und der sich hieraus ergebenden Anforderungen handelt es sich um ein sowohl insolvenzrechtlich, steuerrechtlich als auch betriebswirtschaftlich komplexes Thema.
Aufgrund dieses besonderen Anforderungsprofils bedarf es unserer Auffassung nach auch besonderer Beratungs- und Lösungsansätze. Wir haben uns daher zusammen mit den Rechtsanwälten und Steuerberatern von Dr. Schmidt und Partner entschieden, unser jeweiliges Spezialwissen in den Bereichen Apothekenberatung, Steuerrecht und Insolvenzrecht im Wege einer kooperativen Zusammenarbeit zu bündeln und auf diesem Wege optimale Ergebnisse unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu erarbeiten. Detaillierte Informationen finden Sie daher unter folgendem Link:
https://www.dr-sup.de/service/branchen-news/avp-insolvenz
Für den Fall, dass sich ihrerseits aufgrund unserer obigen Ausführungen ein konkreter Beratungsbedarf ergibt, stehen wir ihnen unter der Mail-Adresse
AVP-Hilfe@dr-sup.de
gerne zur Verfügung. Bitte fügen sie ihrer Mail sämtliche Vertragsunterlagen AVP (Verträge, Vertragsergänzungen und –anpassungen, AGB´s) sowie ggf. Unterlagen zu vorhandenen Rechtschutzversicherungen bei. Wir werden uns dann umgehend zwecks Abstimmung des weiteren Vorgehens bei ihnen melden.

Kontaktinformationen

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