In eigener Sache: Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) – neue Herausforderungen für den Geschäftsführer

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Geschäftsgeheimnisse sind bedeutende Unternehmenswerte und dienen häufig dem Schutz von Innovationen. Nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen Geheimnisinhaber „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ treffen, um ein Geschäftsgeheimnis zu begründen und Schutz zu erlangen. Dies hat praktische und weitreichende Folgen für die Geschäftsleitung, um solche organisatorischen Maßnahmen sicher zu stellen. RA Prof. Dr. Stephan Arens untersucht in der aktuellen Ausgabe (Ausgabe 21/2019) der GWR – Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, welchen praktischen Handlungsbedarf dies auslöst und welche rechtlichen Problematiken entstehen. 

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