Geschäftsgeheimnisse sind bedeutende Unternehmenswerte und dienen häufig dem Schutz von Innovationen. Nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen Geheimnisinhaber „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ treffen, um ein Geschäftsgeheimnis zu begründen und Schutz zu erlangen. Dies hat praktische und weitreichende Folgen für die Geschäftsleitung, um solche organisatorischen Maßnahmen sicher zu stellen. RA Prof. Dr. Stephan Arens untersucht in der aktuellen Ausgabe (Ausgabe 21/2019) der GWR – Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, welchen praktischen Handlungsbedarf dies auslöst und welche rechtlichen Problematiken entstehen.

Kontaktinformationen
Etiam porta sem malesuada magna mollis euismod. Vestibulum id ligula porta felis euismod semper. Duis mollis, est non commodo luctus, nisi erat porttitor ligula.
