Ein Internetnutzer hat nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt, Urt. v. 16.06.2010, AZ.: 13 U 105/07, keinen Anspruch darauf, dass die ihm zur Internetnutzung zugeteilten IP-Adressen sofort nach Beendigung der Internetverbindung vom Provider gelöscht werden. Vielmehr sei die Praxis des Providers, die Verbindungsdaten über einen Zeitraum von 7 Tagen zu speichern, rechtlich nicht zu beanstanden. Eine sofortige Löschung sei weder aus Gründen des Datenschutzes noch zum Schutze der Privatsphäre des Nutzers geboten. Das OLG Frankfurt ist damit der Argumentation des verklagten Providers gefolgt, der geltend gemacht hatte, die 7-tägige Speicherung der IP-Adressen sei für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Verbindungen erforderlich, außerdem würde eine kürzere Speicherzeit das Erkennen und die Beseitigung von möglichen Störungen unmöglich machen.

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