Klagen wegen Filesharings beim AG München

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Das AG München gibt in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt, dass derzeit ca. 1.400 Klagen wegen Filesharing bei Gericht anhängig sind und weitere Klagen angekündigt seien. Dies hört sich zunächst einmal viel an, angesichts von ca. 500.000 Abmahnungen im Bereich Filesharing allein im Jahr 2010 relativiert sich diese Zahl aber schnell.
Erstaunlich sind die folgenden Ausführungen in der Pressemitteilung des AG München zu einer Verantwortlichkeit dessen, der seinen Internetanschluss nicht ordnungsgemäß gesichert hat:
„Hatte er seinen Internetzugang nicht ausreichend gesichert, entsprach der Schutz zum Zeitpunkt der Einrichtung auch nicht dem Stand der Technik, kann er auch auf Schadenersatz verklagt werden. Dieser bemisst sich im Regelfall nach der ansonsten angefallenen Lizenzgebühr.“
Dies widerspricht den Aussführungen des BGH in seiner Grundlagenentscheidung „Sommer unseres Lebens“ (Urt. v. 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08) zur Frage der Haftung für ein ungesichertes WLAN-Netz. Dort stellt der BGH fest, dass keine Verantwortlichkeit des bloßen Anschlussinhabers als „Täter“ sondern lediglich als sog. „Störer“ in Betracht komme, so dass auch kein Schadensersatz vom Anschlussinhaber verlangt werden könne.
Die Pressemitteilung des AG München ist hier abrufbar: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2011/03259/index.php

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