Landgericht Berlin: Kachelmann darf Vertreter der „Chemtrail-Theorie“ weiterhin nicht als „Neonazis oder Verrückte“ bezeichnen

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Das Landgericht Berlin hat am 17.02.2012 über den Fortbestand einer einstweiligen Verfügung vom 27. Oktober 2011 verhandelt und seine damalige Entscheidung durch Versäumnisurteil bestätigt.

In der einstweiligen Verfügung hatte es dem Meteorologen Jörg Kachelmann die Verwendung der Formulierung untersagt, bezüglich der Thematik der sogenannten Chemtrails habe man es mit „Neonazis oder Verrückten“ zu tun.

Ein Befürworter dieser Theorie hatte sich in einer E-Mail zu diesem Thema an verschiedene Behörden und Organisationen gewandt und die Nachricht auch an Kachelmann übermittelt. Dieser hatte das mit einer E-Mail an denselben Empfängerkreis kommentiert und dabei die beanstandeten Formulierungen verwendet. Das war Auslöser für die Eilentscheidung, gegen die Kachelmann Widerspruch eingelegt hat.

Im heutigen Verhandlungstermin konnte der Anwalt von Kachelmann auf entsprechendes Bestreiten der Gegenseite keine Prozessvollmacht vorlegen. Daraufhin erging ein Versäumnisurteil zu seinen Lasten.

Landgericht Berlin, Az. 22 O 376/11

– Beschluss vom 27. Oktober 2011
– Versäumnisurteil vom 17. Februar 2012
Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin vom 17.02.2012

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