Legostein nicht als Marke eintragbar

Kategorie: ,

Der EuGH hat dem bekannten Legostein in einer aktuellen Entscheidung vom 14. September 2010, Az.: C-48/09 P, markenrechtlichen Schutz versagt. Lego hatte den Spielbaustein als Gemeinschaftsmarke angemeldet, die Marke wurde zunächst auch eingetragen, auf Betreiben eines Konkurrenten jedoch wieder gelöscht. Angriffe gegen die Nichtigkeitsentscheidung blieben auch beim EuGH erfolglos.
Der EuGH betont zunächst das Verbot, ein Zeichen als Marke einzutragen, welches aus der Form der Ware selbst besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Dies sieht der EuGH bei dem zur Eintragung angemeldeten Legostein für gegeben an, da dessen Form vorrangig dem Zusammenbau von Spielbausteinen diene. Unbeachtlich sei, dass es alternative Formen mit anderen Abmessungen oder andere Gestaltungen gibt, welche dieselbe technische Wirkung ermöglichen.

Kontaktinformationen

Etiam porta sem malesuada magna mollis euismod. Vestibulum id ligula porta felis euismod semper. Duis mollis, est non commodo luctus, nisi erat porttitor ligula.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kanzlei MWW

0261 98868000

0228 29971280

info@kanzlei-mww.de