LG Berlin: Facebook-AGB teilweise rechtswidrig

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Keine Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers, kein zureichender Hinweis bei der Registrierung eines neuen Facebook-Nutzers auf den Import von E-Mail-Adressen sowie Vertragsklauseln u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten, Werbung und den „Facebook-Datenschutzrichtlinien“ unwirksam:
Auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat das Landgericht Berlin heute der Facebook Ireland Limited die Versendung entsprechender Anfragen an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt.
Nach Auffassung des Landgerichts sind die entsprechende Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar.

Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
– 16 O 551/10 –
Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle der Berliner Zivilgerichte v. 06.03.2012

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