LG Berlin: Kein Schadensersatz für East-Side-Gallery-Künstler wegen Zerstörung seines Bildes bei Sanierungsmaßnahmen

Kategorie: , ,

Der Versuch eines Künstlers, gegen das Land Berlin gerichtlich eine Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens 25.000,- EUR wegen Zerstörung seines Werkes an der East-Side-Gallery durchzusetzen, ist am 07.02.2012 vor dem Landgericht Berlin gescheitert: Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

Der Künstler hatte beanstandet, eine Sanierungsfirma habe im Auftrag des Landes Berlin sein Bild „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ absichtlich vernichtet und so sein Urheberpersönlichkeitsrecht daran verletzt: Das „geistige Band“ zwischen ihm und seinem Mauerbild sei „irreversibel zerschnitten“ worden.

Dem ist das Landgericht nicht gefolgt. Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Landgericht Berlin, Urteil vom 7. Februar 2012
– 15 O 199/11 –
Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin v. 07.02.2012

Kontaktinformationen

Etiam porta sem malesuada magna mollis euismod. Vestibulum id ligula porta felis euismod semper. Duis mollis, est non commodo luctus, nisi erat porttitor ligula.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kanzlei MWW

0261 98868000

0228 29971280

info@kanzlei-mww.de