LG Berlin: Übertragbarkeit von Account bei Online-Spiel kann in AGB ausgeschlossen werden

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von RA Dr. Jan-Peter Psczolla
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 21.01.2014, Az.: 15 O 56/13, entschieden, dass eine Regelung in den AGB eines Onlinespiel-Betreibers, nach der die Übertragung des Spiel-Accounts verboten ist, wirksam ist.
Eine unangemessene Benachteiligung gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB lehnt das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH zu sog. „Steam-Accounts“ ab, BGH, Urt. v. 11.02.2010, I ZR 178/09, ab (wir berichteten).
Auch die neuere Rechtsprechung des EuGH zur Online-Erschöpfung von Software, Entscheidung vom 3.07.2012 (Rs. C-128/11 – UsedSoft) führe zu keinem anderen Ergebnis. Anders als in dem dort entschiedenen Fall wird bei einem Onlinespiel keine eigenständig lauffähige Kopie der Datei auf dem lokalen Rechner des Nutzers gespeichert. Vielmehr ist ein ständiger Austausch mit dem Server des Spiel-Betreibers erforderlich, auf dem sich für den Spielbetrieb wesentliche Programmteil befinden. Die Ausdehnung des Erschöpfungsgrundsatzes auf derartige Vertriebsformen sei nicht angezeigt.

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