LG Düsseldorf: 5 Musiktitel = EUR 50.000 Streitwert

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Das LG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 25.02.2011, Az. 12 O 73/11, den Streitwert für eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen vermeintlichen Filesharings von 5 Musiktiteln der Musigruppe „Unheilig“ auf EUR 50.000,00 festgestezt und bleibt damit seiner „harten Linie“ im Bereich Filesharing treu.
Die hohen Streitwerte in Filesharing-Verfahren stellen Betroffene von Filesharing-Abmahnungen vor erhebliche Probleme, da eine gerichtliche Klärung von oftmals auch zu Unrecht ausgesprochenen Abmahnungen meist kaum machbar ist – aufgrund der exorbitanten Streitwerte ist das Prozesskostenrisiko von mehreren tausend Euro schlicht zu hoch. Den Betroffenen bleibt meist nichts anderes übrig, als eine Unterlassungserklärung zur Risikominimierung abzugeben und sich ggf. um die verlangten Kosten zu streiten.
Die von den Gerichten angenommenen hohen Streitwerte führen somit faktisch zu einer Einschränkung des Rechts auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes. Es bleibst zu hoffen, dass die Frage der anzusetzenden Streitwerte in Filesharing-Verfahren rasch höchstrichterlich geklärt wird.

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