LG Düsseldorf: Anhängen an fremdes Angebot auf Amazon kann Markenrechtsverletzung sein

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von RA Dr. Jan-Peter Psczolla

Anhänge an ASIN / EAN kann Markenrechte verletzen

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.01.2014, Az.: 2a O 58/13, entschieden, dass ein Händler, der sich bei Amazon an eine vorbestehende ASIN anhängt, fremde Markenrechte verletzen kann.
Im vorliegenden Fall hatte ein Händler sich an eine vorbestehende Produktdetailseite angehangen, über die ein anderer Händler Handy-Hüllen eines bestimmten Herstellers anbot. Bei Amazon wird die Marke bzw. der Markenhersteller unterhalb der Produktbezeichnung durch ein „von […]“ angegeben.
Der beklagte Händler bot jedoch Hüllen eines anderen Herstellers an.

Unterlassungsanspruch gegeben

Dies stufte das Landgericht Düsseldorf als Markenrechtsverletzung ein. Der angesprochen Verkehrskreis gehe aufgrund der konkreten Angebotsgestaltung davon aus, dass es sich um Handyhüllen des angegeben Herstellers handele. Dies sei jedoch nicht der Fall, so dass der Markeninhaber Unterlassung des beanstandeten Verhaltens verlangen könne.

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