LG Düsseldorf: „Die Dose ist grün“ als Werbeaufschrift für Getränkedosen ist unzulässig

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Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.04.2013, Az.: 37 O 90/12, die Verwendung des Slogans „Die Dose ist grün“ für Getränkedosen untersagt.
Der angesprochene Verkehr verstehe den Begriff „grün“ als umweltbezogen. Die Bezeichnung sei daher irreführend, da die Dosen der Beklagten ökologisch nicht besonders vorteilhaft seien.
 

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