LG Heidelberg: Mitarbeiterabwerbung über Xing kann wettbewerbswidrig sein

Kategorie: , ,

Wie auf LTO.de berichtet wird, hat das LG Heidelberg entschieden, dass der Versuch einer Mitarbeiterabwerbung über Xing gegen Wettbewerbsrecht verstoßen kann. Geklagt hatte ein Personaldienstleistungsunternehmen gegen einen Konkurrenten, der mit den Worten  „Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind. Ich wünsche Ihnen einfach mal viel Glück. Bei Fragen gebe ich gerne Auskunft.“ an Mitarbeiter des klagenden Unternehmens herangetreten war.
Diese Art der Kontaktaufnahme stufte das Landgericht Heidelberg zu Recht unter dem Gesichtspunkt der Herabsetzung gem. § 4 Nr. 7 UWG bzw. der gezielten Behinderung aus § 4 Nr. 10 UWG als unzulässig ein und verurteilte den Beklagten zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Abmahnkosten.
Der vollständige Artikel auf LTO ist hier abrufbar.
 

Kontaktinformationen

Etiam porta sem malesuada magna mollis euismod. Vestibulum id ligula porta felis euismod semper. Duis mollis, est non commodo luctus, nisi erat porttitor ligula.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kanzlei MWW

0261 98868000

0228 29971280

info@kanzlei-mww.de