MWW Rechtsanwälte gehen erfolgreich gegen Ausstrahlung einer Folge „Anwälte der Toten“ vor

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In einer auf VOX ausgestrahlten Folge der Serie „Anwälte der Toten“ wurden Polizeiaufnahmen einer Frau veröffentlicht, die vor ca. 10 Jahren Opfer eines Verbrechens geworden war.
Unter Geltendmachung des postmortalen Achtungsanspruchs der Verstorbenen im Namen der nahen Angehörigen, wurden VOX, die Produktionsfirma sowie das für den Betrieb der Mediathek verantwortliche Unternehmen zur Entfernung des Beitrages aus der Mediathek sowie zur Unterlassung aufgefordert.
Mit den geforderten Unterlassungserklärungen haben sich die Beteiligten unverzüglich dazu verpflichtet, die Bilder bzw. den Beitrag in Zukunft nicht erneut zu verbreiten. Einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche bedurfte es daher nicht mehr.

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