MWW vertritt Käufer eines im Ausland gestohlenen Fahrzeugs

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von Prof. Dr. Stephan Arens
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Das LG Koblenz hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil v. 10.10.2014 – 15 O 67/14) mit einem aktuellen Problem zu befassen: Ein Kunde erwirbt ein gebrauchtes (Luxus-) Fahrzeug bei einem deutschen Autohändler. Nach dem Kauf, stellt sich heraus, dass das Auto unter dubiosen Umständen im Ausland als „gestohlen“ gemeldet wurde. Der von uns vertretene Käufer des Fahrzeugs machte die Rückabwicklung des Vertrags geltend und hatte vor dem LG Koblenz Erfolg. Einzelheiten zu dem Fall finden Sie in dem folgenden Beitrag:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-koblenz-kaufvertrag-ueber-gestohlenes-auto-muss-rueckabgewickelt-werden_064371.html
Über eine ähnliche Konstellation hatten wir bereits im Rahmen dieses Beitrags berichtet: http://www.kanzlei-mww.de/meldungen/kurzbeitrag-kauf-eines-im-ausland-gestohlenen-fahrzeugs-wie-ist-die-rechtslage/
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