Neuer EVB-IT Service Vertrag: Öffentliche Hand und BITKOM einigen sich auf neue Muster-Einkaufsbedingungen

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von RA Johannes Zimmermann
Vertreter der öffentlichen Hand und des Branchenverbandes BITKOM haben sich auf einen neuen EVB-IT Service Vertrag geeinigt. Dieser löst den bisher geltenden BVB-Pflege Vertrag ab.
IT-Dienstleister, die Serviceleistungen gegenüber der öffentlichen Hand erbringen, müssen auch künftig damit rechnen, von ihrem Vertragspartner Musterverträge gestellt zu bekommen. Die neuen Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von IT-Serviceleistungen umfassen im eigentlichen Vertragsteil bereits 33 Seiten und im AGB-Teil weitere 29 Seiten. Das Muster bietet damit bei richtiger Verwendung Potential für ausgewogene Verträge. Voraussetzung sind das sachgerechte Ausfüllen des Formulars und die Prüfung, ob weitere Anpassungen oder Ergänzungen erforderlich sind.
Das Team von MWW Rechtsanwälte unterstützt IT-Dienstleister und Auftraggeber gerne bei den Vertragsverhandlungen.

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