Das OLG Düsseldorf hat mit Beschl. v. 21.12.2010, Az.: I-20 W 136/10 die Verwendung der Marke „Hapimag“ in einer AdWord-Anzeige als Markenverletzung eingestuft. Das Gericht stellt darauf ab, dass die Marke im sichtbaren Teil des Anzeigentextes genutzt worden ist, so der Betrachter davon ausgehen könne, die Anzeige stamme von Hapimag selbst.

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