OLG Hamm: Abbruch von eBay-Auktion wegen Fehlers bei Mindestpreisangabe

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Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 04.11.2013, Az.: 2 U 94/13, entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion, der aufgrund eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe vorgenommen wird, nicht zum Vertragsschluss mit dem bis dahin Höchstbietenden führt.
Der Sohn des Beklagten hatte über dessen Account einen Audi A4 zunächst ohne Mindestpreisangabe eingestellt. Als ihm der Fehler auffiel, brach er die Auktion ab und stellte diese erneut, diesmal mit einer Mindestpreisangabe ein. Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende, der ein Gebot von € 7,10 für den Audi eingegeben hatte, begehrte die Herausgabe des PKW zu diesem Preis.
Zu Recht verneinte das OLG Hamm einen vertraglichen Herausgabeanspruch. Es sei bereits kein Vertrag mit dem Höchstbietenden zustande gekommen, da vorliegend nach den eBay-Bedingungen von einem Widerrufsgrund auszugehen sei. Ein solcher liege u.a. vor, wenn dem Einstellenden bei der Angebotserstellung ein Fehler unterlaufen sei. Auf die Anfechtungsregelungen komme es daher nicht mehr an.

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