Das OLG Stuttgart hat mir Urteil vom 27.01.2011, AZ.: 2 U 61/10, einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Milchproduktehersteller stattgegeben, der mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ für einen Früchtequark geworben hatte.
Das Gericht nahme eine Irreführung des Verbrauchers an, da durch die Werbung der Eindruck erweckt werde, der deutlich mehr Zucker aufweisende Früchtequark könne das „tägliche Glas Milch“ ersetzen. Die Aussage sei daher wettbewerbswidrig und zu unterlassen.

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