Ein Elektromarkt hatte für einen Kühl-/Gefrierkombination mit dem Slogan „sehr sparsam im Verbrauch“ geworben. Das Gerät wies die Energieeffizienzklasse A+ aus. Das LG Freiburg, Urt. v. 12.07.2010, AZ.: 12 O 37/10 stufte die Werbung als wettbewerbswidrig ein. Der Verbraucher erwarte von einem Gerät, welches mit „sehr sparsam im Verbrauch“ beworben werde, weit überdurchschnittliche Werte. Da heute jedoch die meisten Geräte die Klassen A, A+ oder A++ hätten, sei dies bei einem Gerät der Klasse A+ nicht der Fall.

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