Unternehmenskauf – Typische Fallstricke bei der Vertragsgestaltung vermeiden

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“Mergers & Acquisitions“, also Fusion und Erwerb von Unternehmen, spielen bei vielen  mittelständischen Unternehmen eine immer größere Rolle. Durch den Erwerb eines anderen Betriebes besteht die Möglichkeit, sich Zugang zu neuen Märkten zu verschaffen und Know-how hinzugewinnen. Zudem kommt es häufig im Bereich derUnternehmensnachfolge zum Verkauf eines Unternehmens, wenn eine Nachfolge innerhalb der Familie nicht möglich ist. Das Unternehmen wird dann an einen Mitarbeiter oder Externen veräußert und von diesem weitergeführt.
Herr Prof. Dr. Stephan Arens, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht der Wirtschaftskanzlei MWW Rechtsanwälte aus Bonn, gibt einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten und weist auf typische Fallstricke bei der Übernahme eines fremden Unternehmens hin. Es wir auf Fragenstellungen eingegangen, wie zum Beispiel: Welche Möglichkeiten der Übertragung gibt es? Ist ein Notar notwendig? Wie kann die Zahlung des Kaufpreises gestaltet werden?
Ort: IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn
Datum: 16.09.2015 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

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