Verurteilungen im „NDR-Drehbuchskandal“ rechtskräftig

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Das Landgericht Hamburg hat eine ehemalige Redaktionsleiterin beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) wegen Bestechlichkeit sowie wegen Betruges und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und ihren Ehemann, einen Drehbuchautor, wegen Beihilfe sowie eine Filmproduzentin wegen Bestechung jeweils zu Geldstrafen verurteilt. Gegenstand der Korruptionstaten war, dass die Filmproduzentin in mehreren Fällen ihren Mitangeklagten Aufträge für Drehbücher verschaffte. Hierfür bewirkte im Gegenzug die Redaktionsleiterin als Amtsträgerin unter Verletzung ihrer Dienstpflichten, dass der NDR diese von ihr oder ihrem Mann unter Pseudonymen verfassten Drehbücher annahm und der Filmproduktionsgesellschaft entsprechende Drehbucherstellungsaufträge und später in mehreren Fällen auch Produktionsaufträge erteilte. Das Volumen der Filmproduktionsaufträge belief sich jeweils auf über eine Million Euro, die Honorare der Hauptangeklagten und ihres Ehemannes auf fünfstellige Eurobeträge (vgl. Presseerklärung 102/2013 vom 14. Juni 2013).
Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die Revisionen der Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Revisionen zurückgenommen hat, ist das Urteil des Landgerichts damit rechtskräftig.
Beschluss vom 3. September 2013 – 5 StR 187/13
LG Hamburg – Urteil vom 8. Oktober 2012 – 608 KLs 5/10
Quelle: Pressemitteilung des BGH v. 1. Oktober 2013

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