Widerruf von Verbraucherdarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

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RA Johannes Zimmermann
Wer heute größere Anschaffungen wie einen Grundstückskauf über ein Verbraucherdarlehen finanziert, erhält erheblich bessere Konditionen als noch vor wenigen Jahren. Lag der Leitzins der Europäischen Zentralbank im Sommer 2008 noch bei 4,25 %, ist er bis zum 07.11.2013 auf 0,25 % gesunken. Vom Zinsverfall profitieren in erster Linie Darlehensnehmer von Neuverträgen. Wer in der Hochzinsphase einen Darlehensvertrag mit festgeschriebenem Zinssatz geschlossen hat, hat demgegenüber regelmäßig keine Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig abzulösen, jedenfalls nicht ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Eine Möglichkeit, sich doch von laufenden Verbraucherkreditverträgen zu lösen, kann dann gegeben sein, wenn Banken unzureichende Widerrufsbelehrungen bei Vertragsschluss verwendet haben. Rechtsanwalt Johannes Zimmermann zeigt in dem nachstehenden Beitrag auf Anwalt.de Lösungsmöglichkeiten von Verbraucherkreditverträgen auf:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/fehlerhafte-widerrufsinformation-widerruf-von-verbraucherdarlehen-auch-nach-jahren-moeglich_062419.html

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