Kündigung
Eine Arbeitgeberkündigung ist ein erheblicher Einschnitt im Berufsleben des Arbeitnehmers. Auf dem Spiel steht nichts geringeres als Karriereplan, sozialer Status und Existenzgrundlage des Arbeitnehmers mit möglichen erheblichen Folgen auf den Lebensstandard, laufende Finanzierungen und Unterhaltsleistungen. Die Reaktion auf Kündigungen, gleich ob die Weiterbeschäftigung oder günstige Konditionen für das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis angestrebt werden, ist entscheidend für die Zukunft des Arbeitnehmers. Der Schlüssel zu Erfolg ist eine gute Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, die nicht nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern auch die weiteren Auswirkungen betrachtet.
„Wer erfolgreich verhandeln will, muss sich alle Möglichkeiten offenhalten. Das richtige Mittel ist meist die Kündigungsschutzklage.“
Nach Ausspruch der Kündigung hat der Arbeitnehmer eine Frist von drei Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Nach Verstreichen der Frist gilt die Kündigung als wirksam und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht fest. Für weitere Forderungen gegen den Arbeitgeber ist dann das wichtigste Druckmittel endgültig verloren. Ob, wie und mit welchem Ziel gegen die Kündigung vorgegangen werden soll, muss daher rasch geklärt werden. Als auf das Arbeitsrecht spezialisierter Fachanwalt betrachten wir die strategische Planung des richtigen Umgangs mit Kündigungen und Kündigungsschutzklagen als Kerntätigkeit in der Arbeitnehmervertretung.
- Wir prüfen die Kündigung auf Formfehler und materielle Berechtigung.
- Wir beraten Sie zu den Folgen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenso wie zu den Folgen seiner Fortsetzung.
- Wir erheben Kündigungsschutzklagen und vertreten Ihre Interessen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.
- Wir sind ein erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten mit Spezialisierung auf das Arbeitsrecht. Wir beraten bundesweit.
Kündigung durch den Arbeitgeber: Was Arbeitnehmer nach einer Kündigung unbedingt beachten sollten
Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten und sind unsicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen? Mit der Informationssuche rund um Kündigung und Arbeitsrecht haben Sie bereits einen wichtigen Schritt gemacht. Der nächste und entscheidende Schritt ist jetzt: Handeln Sie schnell und entschlossen – Zögern kann Ihre Rechte beim Kündigungsschutz und bei einer möglichen Abfindung gefährden! Damit Sie keine Zeit verlieren, erhalten Sie hier die wichtigsten Handlungstipps zu den Themen Kündigung, Arbeitsrecht, Abfindung, Kündigungsschutz, Arbeitszeugnis, Lohnanspruch, Klage und Prozesskosten, übersichtlich gegliedert nach „Erste Maßnahmen„, „Allgemeine Fragen“ und „Soll ich klagen?„.
Erste Maßnahmen:
Empfangsdatum der Kündigung dokumentieren!
Das genaue Datum, an dem Ihnen das Kündigungsschreiben zugegangen ist, ist bei einer Kündigungsschutzklage entscheidend. Notieren Sie dieses Datum für Ihren Schutz im Arbeitsrecht.
Arbeitsuchend melden!
Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegt die Kündigungsfrist unter drei Monaten, müssen Sie dies innerhalb von drei Tagen tun. Nur so sichern Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und vermeiden Nachteile.
Halten Sie diese Meldefrist unbedingt ein, um zusätzliche Schwierigkeiten beim Arbeitsamt zu vermeiden.
Keine Krankschreibung ohne tatsächliche Krankheit!
Eine Kündigung kann psychisch stark belasten. Sind Sie deshalb arbeitsunfähig, lassen Sie sich dies vom Arzt bescheinigen. Täuschen Sie jedoch keine Krankheit vor, riskieren Sie eine weitere – diesmal fristlose – Kündigung und gefährden Ihren Lohnanspruch.
Seien Sie ehrlich: Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann nicht nur zu einer wirksamen Kündigung führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Nutzen Sie die Zeit ohne Freistellung, um wichtige Informationen für den Kündigungsschutz zu sammeln, etwa zur Mitarbeiterzahl oder zu Zeugen. Das kann Ihre Position im Kündigungsschutzprozess deutlich stärken.
Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis anfordern!
Beantragen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis zeitnah. Für Bewerbungen ist ein gutes Zeugnis zentral. Vielfach ist das Zeugnis vor einer Kündigungsschutzklage vorteilhafter. Lassen Sie sich beraten, ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis im Einzelfall sinnvoll ist.
Allgemeine Fragen:
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht meist nur bei betriebsbedingter Kündigung. In vielen Fällen werden Abfindungen individuell ausgehandelt – besonders, wenn Sie rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage einreichen. Verhandlungsgeschick ist dabei wichtig.
Für eine erfolgreiche Abfindungsverhandlung sind gute Argumente und die Einhaltung der Klagefrist entscheidend. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Chancen auf eine Abfindung und den optimalen Kündigungsschutz deutlich erhöhen.
Wie steht es um meine restlichen Lohnansprüche?
Nach Ausspruch der Kündigung bleibt das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Frist bestehen. Sie müssen weiterhin arbeiten, der Arbeitgeber den Lohn zahlen.
Wurden Sie mündlich freigestellt, dokumentieren Sie diese Abmachung sorgfältig. Suchen Sie im Zweifel rechtlichen Rat, um Probleme beim Lohnanspruch zu vermeiden.
Bei außerordentlicher Kündigung kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, bis zur gerichtlichen Klärung den Lohn weiterzuzahlen. Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.
Sind Sie freigestellt, müssen Sie sich um eine anderweitige Beschäftigung bemühen. Alle Einkünfte werden auf Ihren Lohnanspruch angerechnet. Arbeitgeber können Auskünfte zu Ihren Nebeneinkünften verlangen.
Prüfen Sie im Arbeitsvertrag, ob Ausschlussfristen für Lohnansprüche bestehen. Versäumte Fristen können zum Verfall Ihrer Ansprüche führen. Lassen Sie arbeitsrechtliche Klauseln prüfen.
Soll ich klagen?
Eine Kündigungsschutzklage ist in den meisten Fällen sinnvoll und sichert Ihre Rechte bei Kündigung, Abfindung und Lohnanspruch. Nur in Ausnahmefällen ist eine Klage nicht ratsam. Besonders bei betriebsbedingter Kündigung können Sie mit einer Klage entweder im Job bleiben oder eine Abfindung erhalten.
Mit einer Klage verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition deutlich. Lassen Sie die Erfolgsaussichten durch einen Experten prüfen.
Klagefrist beachten!
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie oft jede Chance auf Kündigungsschutz und Abfindung. Nur in klaren Ausnahmefällen ist eine spätere Klage möglich.
Prüfen Sie die Schriftform der Kündigung!
Eine Kündigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich und mit Originalunterschrift vorliegt. Mündliche, E-Mail- oder WhatsApp-Kündigungen sind unwirksam.
Wer hat die Kündigung ausgesprochen?
Stellen Sie sicher, dass die kündigende Person dazu berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Kündigung unwirksam sein – die Zurückweisung muss aber schnell und formal korrekt erfolgen. Reagieren Sie sofort, Sie haben meist nur einen Versuch!!
Existiert ein Betriebsrat?
Falls Ihr Unternehmen einen Betriebsrat hat, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Bei fehlender Anhörung ist die Kündigung meist unwirksam.
Besteht Kündigungsschutz?
Besondere Arbeitnehmergruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsräte genießen erweiterten Kündigungsschutz. Auch Beschäftigte mit mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und in Betrieben mit über zehn Mitarbeitern fallen in der Regel unter das Kündigungsschutzgesetz. Lassen Sie prüfen, ob Kündigungsschutz für Sie gilt.
Kündigungsgründe – Verhalten, Person, Betrieb:
- Eine verhaltensbedingte Kündigung basiert auf Pflichtverstößen des Arbeitnehmers, meist nach vorherigen Abmahnungen. In schwerwiegenden Fällen ist auch eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich.
- Die personenbedingte Kündigung betrifft Gründe wie langwierige Erkrankungen. Entscheidend ist die Prognose, ob Sie künftig wieder arbeiten können.
- Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn Arbeitsplätze wegfallen. Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl korrekt durchführen – Fehler können die Kündigung unwirksam machen.
Gibt es Chancen ohne Kündigungsschutz?
Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, sind Sie nicht schutzlos: Kündigungen, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen oder sittenwidrig sind, können Sie anfechten. Die Beweisführung ist jedoch häufig schwierig.
Was kostet eine Klage?
Die Prozesskosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach Ihrem Gehalt. Im Internet finden Sie Rechner zur Ermittlung der möglichen Kosten.
Vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine eigenen Anwaltskosten. Ab der Berufungsinstanz oder bei Gutachten können zusätzliche Kosten entstehen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht sind Sie gut abgesichert. Ohne Versicherung prüfen Sie, ob Prozesskostenhilfe in Frage kommt. Ihr Anwalt berät Sie dazu.
Wenn Ihre Jobchancen gering sind und Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat, kann sich ein Prozess auch bei höheren Kosten lohnen, um Arbeitsplatz oder Abfindung zu sichern.

