Patent- und Rechtsanwälte
für IP, IT & Medien
Beratung im Presserecht und Medienrecht
Negative Wort- oder Bildberichterstattung über Privatpersonen oder Unternehmen kann für die Betroffenen drastische Folgen haben. Dies gilt für die Verbreitung unwahrer oder falsch dargestellter Inhalte über Zeitung oder Fernsehen, aber gerade auch über das Internet. Die besondere Anfälligkeit des Internets für die Platzierung von rufschädigenden Äußerungen - etwa über Social-Media-Plattformen oder Blogs - erfordert ein zielgerichtetes und konsequentes Vorgehen gegen die Inhalte und Verbreitungsmedien selbst, aber auch deren Urheber.
Das Presse- und Äußerungsrecht verfügt über unterschiedliche Instrumentarien, die – richtig eingesetzt – eine wirkungsvolle Waffe gegen reputationsschädigende Äußerungen sind. So können Unterlassungsansprüche, Widerrufs- und Gegendarstellungsansprüche sowie Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gegen den Verbreiter oder Verletzer durchgesetzt werden. Dies kann im Wege außergerichtlicher Abmahnung, aber auch im Rahmen von Klage- und einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgen. Umso früher gegen rechtsverletzende Inhalte vorgegangen wird, umso effektiver und schneller lassen sich deren Verbreitung und die damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Betroffenen vermeiden.
"In der Praxis zeigt sich, dass es trotz der schnellen Weiterverbreitung von Inhalten im Internet möglich ist, durch konsequentes Vorgehen rechtswidrige Inhalte zur Löschung zu bringen."
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Medienrecht (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht) verfügen wir über die notwendige Erfahrung im Umgang mit den in presserechtlichen Auseinandersetzungen Beteiligten, etwa TV-Sendern, Produktionsfirmen, Verlagen oder Content-Anbietern im Internet, und wissen, was zu tun ist, um die Interessen unserer Mandanten zu schützen.
Unser Expertise im Presserecht
- Wir schützen Ihre Reputation und Persönlichkeitsrechte.
- Wir gehen gegen Falschbehauptungen in TV, Printpublikationen, Internet & Social Media vor.
- Wir unterbinden unzulässige Berichterstattung mittels Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweiliger Verfügung, Klage.
- Wir sind ein erfahrenes Team aus Rechts- und Fachanwälten mit Spezialisierung auf das Presse- und Äußerungsrecht. Wir beraten bundesweit. Unsere Standorte finden Sie in Koblenz und Bonn.
Ansprechpartner
Dr. Jan-Peter Psczolla
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
MWW Rechtsanwälte Dr. Psczolla Zimmermann PartG mbB
Tel.: 0261 98868000 oder 0228 29971280
E-Mail: psczolla@kanzlei-mww.de