In eigener Sache: Unserem Kollegen Rechtsanwalt Johannes Zimmermann wurde der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen

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Die Rechtsanwaltskammer Koblenz hat Rechtsanwalt Johannes Zimmermann die Berechtigung verliehen, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Voraussetzung für die Verleihung ist neben der Absolvierung eines theoretischen Fachanwaltslehrgangs der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht durch eine bestimmte Anzahl gerichtlicher und außergerichtlicher Fälle.
Mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht können wir den Beratungsbedarf unserer Mandanten, insbesondere auch an der Schnittstelle zum IT-Recht oder zum Gesellschaftsrecht, noch besser abdecken.

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