Patentrecht: Kanzleiverbund Preusche Patent | MWW Rechtsanwälte vor dem BGH erfolgreich
BGH, Urt. v. 06.12.2022, Az.: X ZR 120/20 - Verbindungsleitung (Leitsatzentscheidung)
In einem von unserem Kanzleiverbund betreuten Nichtigkeitsverfahren konnten wir vor dem BGH erreichen, dass ein gegen unsere Mandantschaft verwendetes Patent für nichtig erklärt worden ist.
Gleichzeitig ist damit die Grundlage für eine gegen unsere Mandantin gerichtete Verletzungsklage entfallen.
In der Sache ging es um patentrechtlichen Schutz für doppelwandige Ofenrohre mit einer Isolierschicht, die als Verbindungsleitung zwischen Einzelfeuerstätte und Schornstein eingesetzt werden. Prozessual stellten sich Fragen der Reichweite der Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts bei einer Versäumung der Frist zur Erklärung über eine Patentnichtigkeitsklage nach § 82 PatG.
Die Leitsätze des BGH lauten:
PatG § 14
Ob eine Verbindungsleitung aufgrund ihrer räumlich-körperlichen Beschaffenheit geeignet ist, direkt mit anderen Bauteilen verbunden zu werden, hängt nicht nur von den Anforderungen ab, die der Patentanspruch an die Beschaffenheit der Verbindungsleitung selbst stellt, sondern auch von der im Patentanspruch definierten Beschaffenheit der Bauteile, mit denen sie verbunden wird.
PatG § 82 Abs. 1 und 2
Die nach Versäumung der Frist zur Erklärung über eine Patentnichtigkeitsklage mögliche Entscheidung nach § 82 Abs. 2 PatG erfordert eine sachliche Überprüfung des Klagevorbringens. Lediglich die Tatsachenbehauptungen des Klägers sind als zutreffend zu unterstellen. Die rechtliche Prüfung auf Grundlage dieser Behauptungen hat demgegenüber in gleicher Weise zu erfolgen wie in einem streitigen Verfahren. Diese Beurteilung unterliegt der Überprüfung in der Berufungsinstanz.
Die Entscheidung ist hier abrufbar.
An dem Verfahren beteiligt waren Patentanwalt Dr. Dominik Preusche, European Patent Attorney Dipl. Phys. Dr. rer. nat. Falk Bernsmann, Rechtsanwalt Dr. Jan-Peter Psczolla, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Wir beraten zu allen Fragestellungen im Patentrecht, insbesondere bei Patentverletzung oder in Patentnichtigkeitssachen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!